Einladung Zur Mitgliederversammlung 2026

Hiermit laden wir Euch zu unserer Mitgliederversammlung ein! Für die Teilnahme ist eine Anmeldung über dem unten stehenden Anmeldeformular notwendig. Wir freuen uns auf Euch!

Einladung

Liebe Mitglieder,

unsere ordentliche Mitgliederversammlung wird am Mittwoch, den 15.04.2026 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Tribünengebäudes im Sportpark Poststadion, Lehrter Str. 59, 10557 Berlin stattfinden.
Wichtig! Eine Anmeldung zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist bei mehr als 3.000 Mitgliedern aus organisatorischen Gründen erforderlich. Hierzu bitten wir Euch das Formular (siehe Anmeldung) bis zum 08.04.2025 auszufüllen.
Auf der Tagesordnung stehen folgende Themen:
  1. Begrüßung durch den Vorstandsvorsitzenden
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
  3. Rechenschaftsberichte
  4. Berichte aus den Abteilungen
  5. Projektarbeit
  6. Finanzbericht des Vorstands
  7. Bericht Kassenprüfung
  8. Information zur erfolgten Anpassung der Beitragsordnung um Spielbetriebspauschale Basketball
  9. Verabschiedung der Anpassung der Satzung um (1) Kandidatur Vorstandsämter, (2) Einführung Anmeldepflicht Mitgliederversammlung, (3) Anpassung Kündigungsfrist Mitgliedschaft und jeweils Begründung
  10. Entlastung des Vorstands
  11. Neuwahl des Vorstands und der Kassenprüfenden
  12. Verschiedenes
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Ergänzung zu Punkt 9: Verabschiedung der Anpassung der Satzung um (1) Kandidatur Vorstandsämter, (2) Einführung Anmeldepflicht Mitgliederversammlung, (3) Kündigungsfrist Mitgliedschaft und Begründung
 
Die aktuelle Satzung in der Fassung vom 11.12.2024 findest du hier.
 

           (1) Verabschiedung der Anpassung der Satzung um Kandidatur Vorstandsämter und Begründung

Welchen Paragrafen unserer Satzung verändern wir?
Wir verändern den Paragrafen §13 Vorstand.
 
Wie verändern wir den Paragrafen?
Wir ergänzen den Paragrafen §13 Vorstand um den Punkt 7. Kandidatur für Vorstandsämter wie folgt:
 
7. Kandidatur für Vorstandsämter
 
Wahlvorschläge für Vorstandsämter müssen spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Frist zur Veröffentlichung der Einladung der Mitgliederversammlung (d.h. 10 Wochen vor der Mitgliederversammlung) schriftlich beim amtierenden Vorstand eingereicht werden. Der Vorstand prüft die eingegangenen Wahlvorschläge und entscheidet mit einfacher Mehrheit über deren Zulassung. Die zugelassenen Wahlvorschläge inklusive der Information, welche Personen des amtierenden Vorstands erneut kandidieren werden, werden den Mitgliedern spätestens mit der Einladung zur Mitgliederversammlung bekanntgegeben. Andere Kandidaturen während der Mitgliederversammlung sind ausgeschlossen.
 
Warum nehmen wir diese Satzungsänderung vor?
Ziel der Ergänzung des Paragrafen §13 Vorstand um den Punkt 7. Kandidatur für Vorstandsämter ist es, die sehr komplexe Arbeit des Vorstands für die Kernaufgaben und die Projekte (wie z.B. aktuell VikiKita und VikiCampus) des Vereins und entsprechend auch die Vorbereitung der Mitgliederversammlung zu professionalisieren. Durch die Einführung einer Anmeldefrist sowie einer formellen Zulassung durch den amtierenden Vorstand wird sichergestellt, dass
 
– die Kandidatinnen und Kandidaten rechtzeitig bekannt sind,
– der Vorstand ihre Eignung für das Amt im Vorfeld prüfen kann,
– den Mitgliedern vollständige Informationen über die Kandidatinnen und Kandidaten bereits mit der Einladung zur Verfügung gestellt werden
– die Mitgliederversammlung weiterhin ihr Wahlrecht behält, jedoch auf Basis von Kandidatinnen und Kandidaten, die sich vorab formal um das Amt beworben und vom amtierenden Vorstand als geeignete Person für ein Vorstandsamt identifiziert wurden.
 
Die Regelung dient somit der Transparenz, Planungssicherheit und Qualitätssicherung im Vereinsvorstand, ohne das Wahlrecht der Mitgliederversammlung auszuhöhlen
 
            (2) Verabschiedung der Anpassung der Satzung um Einführung Anmeldepflicht Mitgliederversammlung und Begründung
 
Welchen Paragrafen unserer Satzung verändern wir?
Wir verändern den Paragrafen §12 Die Mitgliederversammlung.
 
Wie verändern wir den Paragrafen?
Wir ergänzen den Paragrafen §12 Die Mitgliederversammlung im Punkt 3. wie folgt:
 
Bisher steht dort:
3. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand. Die Einberufung muss mindestens acht Wochen vor dem Tag der Versammlung unter Angabe der Tagesordnung durch Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins unter www.viktoriamitte.de sowie durch Aushang im Schaukasten erfolgen. Die Frist beginnt mit dem auf die Veröffentlichung folgenden Tag. Anträge auf Satzungsänderungen müssen bei der Bekanntgabe der Tagesordnung wörtlich mitgeteilt werden.
 
Ergänzung:
Die Teilnahme mit Ausübung des Stimmrechts bei der Mitgliederversammlung setzt eine verbindliche Voranmeldung voraus. Die Anmeldung muss spätestens eine Woche vor dem Versammlungstermin erfolgt sein. Eine Ausübung des Stimmrechtes ohne fristgemäße Voranmeldung ist ausgeschlossen.
 
Warum nehmen wir diese Satzungsänderung vor?
Ziel der Ergänzung des Paragrafen §12 Die Mitgliederversammlung im Punkt 3. ist die Gewährleistung der Planungssicherheit (z.B. Anmietung von jeweils für die Anzahl an Teilnehmenden passenden Räumlichkeiten) und des reibungslosen Ablaufs (Prüfung der Stimmberechtigung und Vorbereitung der Stimmkarten etc.) der Mitgliederversammlung.
Der Vorstand wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen an der Formulierung vorzunehmen, sofern dies vom Registergericht für die Eintragung verlangt wird.
 
           (3) Verabschiedung der Anpassung der Satzung um Anpassung Kündigungsfrist Mitgliedschaft und Begründung
 
Welchen Paragrafen unserer Satzung verändern wir?
Wir verändern den Paragrafen §12 Die Mitgliederversammlung.
 
Wie verändern wir den Paragrafen?
Wir ändern den Paragrafen §6 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Punkt 4. wie folgt:
 
Bisher steht dort:
4. Der Austritt muss dem Vorstand gegenüber schriftlich erklärt werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Quartalsende. Bei minderjährigen Mitgliedern ist die Zustimmung zum Austritt durch die*den gesetzlichen Vertreter*in zu erklären.
 
Änderung: 
4. Der Austritt muss dem Vorstand gegenüber schriftlich erklärt werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Bei minderjährigen Mitgliedern ist die Zustimmung zum Austritt durch die*den gesetzlichen Vertreter*in zu erklären.
 
Warum nehmen wir diese Satzungsänderung vor?
 
Ziel der Änderung des Paragrafen §6 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Punkt 4. ist die Verkürzung der Kündigungsfrist auf drei Monate anstatt von drei Monaten zum Quartalsende.
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Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung müssen bitte bis spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
Die Einreichung kann erfolgen
  • per E-Mail an [email protected], oder
  • per Post an das VikiHaus – SV Rot-Weiß Viktoria Mitte 08 e.V., Wattstr. 5, 13355 Berlin, oder
  • per Post an den Vereinssitz – SV Rot-Weiß Viktoria Mitte 08 e.V., Am Zirkus 5, 10117 Berlin
 
Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen wird gebeten.
 
Sportliche Grüße und bleibt alle gesund!
 
Euer Vorstand
 
Berlin, 12.02.2026
 
Du möchtest aktiv bei uns im Vorstand mitarbeiten? Dann möchten wir Dich rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung kennenlernen. Schreibe uns bitte eine E-Mail mit Deinen Kontaktdaten an [email protected].
 
Wir vereinbaren dann gerne einen Kennenlerntermin mit Dir.